Risikobericht

Die Kirchen in Deutschland haben im Laufe der Zeit neben dem pastoralen Dienst vielfältige Aufgaben in der Gesellschaft übernommen, in Bildung und Erziehung sowie im sozial-caritativen Bereich. Vor diesem Hintergrund muss das Bistum Aachen vorausschauend planen, Chancen erkennen sowie Risiken angemessen begegnen und überwachen.

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer sind die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Bistums Aachen und repräsentieren mit Blick auf die Finanz- und Ertragslage damit gleichzeitig auch die größte Risikoposition. Ihre Höhe ist schwer zu prognostizieren, da sie von zahlreichen Faktoren abhängen, auf die das Bistum oftmals nur in sehr geringem Maße Einflussmöglichkeiten hat. Insbesondere die Entwicklung der Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer, die die Basis zur Berechnung der Kirchensteuer bildet, spielt dabei eine zentrale Rolle.

Ein weiteres Risiko birgt das Verfahren zur Abrechnung der Einnahmen aus der Kirchenlohnsteuer. Während Finanzämter die Kirchensteuer auf die Einkommen- und Kapitalertragsteuer direkt für die Diözesen abrechnen, wird dem Bistum Aachen die Kirchensteuer aus Lohnsteuer von den Finanzämtern zunächst als Abschlag nach dem Betriebsstättenprinzip zur Verfügung gestellt. Anspruch auf die Kirchenlohnsteuer besteht jedoch in Abhängigkeit des Wohnsitzes des Steuerzahlers. Erst durch ein Kirchensteuerverrechnungsverfahren (Clearing) wird den Diözesen der ihnen jeweils zustehende Betrag nach Wohnsitz frühestens im vierten Jahr nach der Veranlagung zugeordnet. Da der Anspruch auf Kirchenlohnsteuer jedoch in der Regel höher ist als die zunächst über die Finanzämter erbrachte Kirchensteuer, wird dem Bistum Aachen bis zur endgültigen Abrechnung bereits vorab ein Differenzbetrag über den Verband der Diözesen Deutschlands ausbezahlt. Zur Berechnung dienen die letztmalig ermittelten Anteile des Bistums am Gesamtkirchenlohnsteueraufkommen aller Diözesen. Auch kleinere Abweichungen von den zugrunde gelegten Annahmen zur vorübergehenden Berechnung können größere Zahlungsströme verursachen. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, bildet das Bistum Aachen eine Clearingrückstellung.

Die abnehmende Zahl der Katholiken im Bistum Aachen hat Einfluss auf die Ertragsbasis. Auch im Jahr 2018 konnten die gute wirtschaftliche Gesamtsituation und die daraus resultierenden Gesamterträge aus der Kirchensteuer die rückläufige Anzahl der Kirchensteuerzahler überkompensieren. Die Mitgliederzahl im Bistum wird jedoch, bedingt durch die demografische Entwicklung und Kirchenaustritte, weiter rückläufig sein. Ob und in welchem Umfang diese Entwicklung durch höhere Pro-Kopf- Einnahmen ausgeglichen werden kann, ist abzuwarten. Langfristig ist aber von geringeren Kirchensteuererträgen auszugehen. Außerdem bringt eine inflationsbedingte Steigerung auf der Ausgabenseite eine Verstärkung des Kaufkraftverlustes der Kirchensteuereinnahmen mit sich.

Das Bistum Aachen lässt Vermögensanlagen zunehmend durch externe Vermögensverwalter im Rahmen von Spezialfonds durchführen. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase können so mittels aktiver Steuerung und erweiterter Anlagemöglichkeiten höhere Renditen erzielt werden. Das Ziel ist eine risikoadjustierte, nachhaltige und auf langfristigen Vermögenserhalt ausgerichtete Anlagepolitik. Die Steuerung und Ausrichtung der verschiedenen Vermögensanlagen wird durch die Vorgabe eines Risikobudgets begrenzt. Ein monatliches Reporting über die Vermögensentwicklung und die Risikokennzahlen ermöglicht den Entscheidungsträgern, die jeweils aktuelle Situation umfassend zu bewerten. Dennoch unterliegen die Finanzanlagen im Bistum Aachen in ihrer Wertentwicklung den allgemeinen Markt-, Zinsänderungs- und Bonitätsrisiken.

Die bindende Zusage für einen angemessenen Unterhalt der Geistlichen und anderer Kirchenbediensteter nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stellt für das Bistum Aachen eine Verbindlichkeit in einer erheblichen Größenordnung dar. Diese Position wird über einen hinreichend großen Kapitalstock abgesichert und steht in engem Zusammenhang mit der Vermögensanlage des Bistums. Ziel der Bistumsverantwortlichen ist dabei die realitätsnahe Abbildung der Vorsorgeverpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz. In der aktuellen Niedrigzinsphase und unter Berücksichtigung der konservativen Anlageausrichtung des Bistums ist der gesetzlich vorgegebene Zinsfuß in Höhe von 3,21 Prozent zur Berechnung der Rückstellung für Pensionen beziehungsweise 2,32 Prozent für ähnliche Verpflichtungen (Beihilfen) nicht zu erzielen. Deshalb hat das Bistum zusätzlich eine zweckgebundene Rücklage gebildet, die die Bewertungsdifferenz zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz nach HGB und einem betriebswirtschaftlichen Zinssatz in Höhe von 2,0 Prozent abdecken soll.

Der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) haben ein neues Finanzierungssystem beschlossen. Es soll die Finanzierung der Versorgungszusagen der KZVK dauerhaft sichern. Zentrale Elemente sind die Erhebung eines einheitlichen Beitrags und die Zusammenlegung zweier Abrechnungsverbände. Im Sommer 2019 wurde das neue System vorgestellt. Ziel ist es, das neue Finanzierungssystem zu Januar 2020 einzuführen. Die sich daraus für das Bistum Aachen ergebenden finanziellen Auswirkungen werden derzeit geprüft.

Obwohl die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen organisatorisch und rechtlich selbstständig agieren, besteht dennoch eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit vom Bistum Aachen, da dieses die Erträge aus der Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle an Kirchengemeinden und Verbände weitergibt. Die Kirchensteuerentwicklung auf Bistumsebene beeinflusst daher die Einnahmenseite der genannten Einrichtungen, während die Ausgabenseite jedoch von den Verantwortlichen vor Ort gesteuert und verantwortet wird. Bei Auftreten wirtschaftlich schwieriger Situationen wird damit das Bistum zum ersten Ansprechpartner. Im Rahmen der Planung und Steuerung werden Budgets und Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Generalvikariats geprüft. Des Weiteren sind Vorgänge mit hohem Finanzvolumen und langfristig bindende Verträge der Diözese als Genehmigungsbehörde vorzulegen.