Nachhaltigkeit im Bistum Aachen

Nachhaltiges Handeln gehört zur kirchlichen Arbeit und findet sich in allen wesentlichen Handlungsfeldern auf der sozialen, ökologischen und ökonomischen Ebene wieder.

Das Bistum Aachen hat die Bereiche Soziales, Personal, Umwelt- und Klimaschutz, Kapitalanlage sowie die Prävention sexualisierter Gewalt als zentrale Handlungsfelder der Nachhaltigkeit definiert. Auf Basis gängiger Berichtsstandards dokumentiert das Bistum in seinen jährlichen Finanzberichten die Ziele und Aktivitäten in den jeweiligen Handlungsfeldern.

Nach der Darstellung der Personalarbeit im Finanzbericht 2017 gibt das Bistum Aachen im vorliegenden Bericht Auskunft über seine Aktivitäten zur Prävention sexualisierter Gewalt.

Die Jugendeinrichtung D-Hof in Aachen ist ein Schutzraum für junge Menschen. Die Arbeit am institutionellen Schutzkonzept haben Leiterin Sandra Jansen und ihr Team neu für das Thema Prävention sensibilisiert.

Prävention sexualisierter Gewalt

Die Verhinderung von Gewalt – auch sexualisierter Gewalt – gehört zur gelebten Glaubenspraxis. Das Bistum Aachen ist sich seiner Verantwortung für den Schutz Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in seinen Kirchengemeinden, Einrichtungen und Diensten bewusst. Die Kirche soll ihnen ein geschützter und sicherer Raum sein. Ihre Rechte, wie sie unter anderem im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch und in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind, will die Kirche achten und durchsetzen.

Seit im Jahr 2010 zahlreiche Missbrauchsfälle in kirchlichen Institutionen bekannt wurden, hat die katholische Kirche ihre Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt intensiviert. Wesentliche Grundlage der Präventionsarbeit ist die fortgeschriebene „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 26. August 2013. Ihr oberstes Ziel sind das Wohl und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Neben präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt durch Erwachsene geht es dabei auch um den Schutz vor entsprechenden Handlungen, die von Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen selbst ausgeübt werden.

Darüber hinaus soll die Aufmerksamkeit der Verantwortlichen auch der sexualisierten Gewalt gelten, die den Minderjährigen und den erwachsenen Schutzbefohlenen an anderen Orten wie zum Beispiel in ihrer Familie zugefügt wird. Schließlich weist die Rahmenordnung auf Risiken beim Umgang mit den neuen Medien hin.

Auf Basis der Rahmenordnung haben sich die (Erz-)Bischöfe Nordrhein-Westfalens auf gemeinsame Anforderungen und Vorgaben verständigt. Das Bistum Aachen hat zum 1. Mai 2014 die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ (Präventionsordnung) in Kraft gesetzt und damit die bisher geltende Regelung ersetzt. Die Präventionsordnung gibt konkrete Maßnahmen und klare Strukturen für alle Einrichtungen und Dienste des Bistums Aachen vor. Eine weitere Grundlage der Präventionsarbeit sind die von der Deutschen Bischofskonferenz fortgeschriebenen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener vom 26. August 2013, die eine einheitliche Vorgehensweise bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch gewährleisten.

Eine Kultur der Achtsamkeit schaffen
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Sexualisierte Gewalt im Sinne der Präventionsordnung umfasst neben strafbaren sexualbezogenen Handlungen auch sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen. Sie betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug, die gegenüber Einwilligungsunfähigen mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der schutz- oder hilfebedürftigen Personen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.

Das Bistum Aachen hat auf Grundlage der Präventionsordnung Strukturen geschaffen, um für sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und Handlungssicherheit zu gewährleisten. Die Vorgaben der Präventionsordnung und die verbindlichen Maßnahmen gelten auf allen Hierarchieebenen. Alle kirchlichen Rechtsträger im Bistum Aachen haben institutionelle Schutzkonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Mitarbeitende werden nur dann für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen eingesetzt, wenn sie unter anderem ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Mit seiner Präventionsarbeit will das Bistum Aachen eine Kultur der Achtsamkeit schaffen, um das Risiko sexueller Gewalt zu senken und sexuellen Übergriffen sowie anderen Formen von Gewalt vorzubeugen. Respekt und Wertschätzung gegenüber den Grenzen der anderen sollen gefördert und bewahrt werden. Die Vorgaben sollen den Verantwortlichen Mut machen, zum Hinsehen auffordern und klare Abläufe und Verfahren bereitstellen, um im Bedarfsfall angemessen zu handeln. Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt versteht sich als kontinuierlicher Prozess, der nicht mit der Durchführung von Maßnahmen endet. Vielmehr geht es darum, den Umgang miteinander immer wieder zu reflektieren, zu überprüfen und dessen Regeln gegebenenfalls weiterzuentwickeln, um das Risiko sexualisierter Gewalt zu senken.

Maßnahmenprogramm in allen kirchlichen Einrichtungen
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Die Anforderungen und Vorgaben zur Prävention gegen sexuelle Gewalt gelten für alle kirchlichen Rechtsträger und ihre Dienststellen, die Kinder, Jugendliche beziehungsweise erwachsene Schutzbefohlene betreuen. Dazu gehören die zentralen Einrichtungen des Bistums, die Kirchengemeinden sowie die sonstigen kirchlichen Rechtsträger in der Rechtsform der öffentlichen juristischen Person des kanonischen Rechts. Darüber hinaus finden sie Anwendung bei allen vom Bischof als kirchlich anerkannten Rechtsträgern und ihren Einrichtungen für seelsorgliche, caritative, liturgische und sonstige pastorale Tätigkeiten im Bereich der Diözese wie die kirchlichen Vereine, Verbände, Stiftungen und Gesellschaften.

So umfasst die Präventionsarbeit unter anderem die Kinder- und Jugendarbeit, die Alten-, Gesundheits- und Eingliederungshilfe (Behindertenhilfe) in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in Kirchengemeinden mit ihren Gruppen und Vereinen, in Krankenhäusern, Hospizen und Tageskliniken mit ihren jeweiligen Seelsorge- und Besuchsdiensten sowie in betreuten Wohngruppen und Tageseinrichtungen.

Unter der Gesamtverantwortung des Bischofs und des Generalvikars liegt die operative Verantwortung für die Durchführung der Präventionsmaßnahmen bei der Präventionsbeauftragten des Bistums Aachen.

 

Prävention erfordert Transparenz: Tür zur Sakristei im Albertus-Magnus-Gymnasium in Viersen.
Koordinierungsstelle und institutionelle Schutzkonzepte
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Das Bistum Aachen hat auf Basis der Präventionsordnung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und Strukturen geschaffen, um Minderjährige und schutzoder hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Zentrale Elemente des Programms bilden die Koordinationsstelle und die institutionellen Schutzkonzepte.

Das Bistum Aachen hat 2011 eine Koordinationsstelle zur Prävention vor sexualisierter Gewalt eingerichtet und einen Präventionsbeauftragten beziehungsweise eine Präventionsbeauftragte ernannt. Sie unterstützt und vernetzt diözesane Aktivitäten zur Prävention sexualisierter Gewalt. Die Koordinierungsstelle

  • berät bei der Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten und Präventionsprojekten,
  • organisiert Schulungen und berät Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
  • stellt die Qualifizierung der für Präventionsfragen verantwortlichen Personen sicher,
  • pflegt den Austausch und die Vernetzung mit anderen Bistümern und Fachberatungsstellen,
  • entwickelt Informationsmaterialien und Projekte,
  • evaluiert Präventionsmaßnahmen und entwickelt Qualitätsstandards weiter.

Die Präventionsordnung verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger im Bistum Aachen, Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt zu entwickeln und ihre Geltung in institutionellen Schutzkonzepten verbindlich festzulegen. Die Schutzkonzepte setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die von den Trägern für ihre jeweiligen Arbeitsbereiche zu erarbeiten und umzusetzen sind.

Eine Übersicht über die Inhalte des Schutzkonzepts vermittelt das Schaubild. Alle in einer Institution arbeitenden und lebenden Personen – auch Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene – sind an der Konzepterstellung und der regelmäßigen Weiterentwicklung in angemessener Weise zu beteiligen. Bei Bedarf können mehrere Träger ein gemeinsames institutionelles Schutzkonzept erstellen. Die Konzepte werden der Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt des Bistums Aachen vorgelegt und dort von Auditorinnen und Auditoren geprüft. Die erstellten Konzepte bilden die Basis für eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Prüfungen und regelmäßige Austauschtreffen geben dafür wertvolle Impulse. Spätestens alle fünf Jahre müssen die Träger ihre Konzepte evaluieren und gegebenenfalls anpassen.

Bausteine des institutionellen Schutzkonzeptes
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  • In einer Risikoanalyse sind zu Beginn der Konzeptentwicklung die Gefährdungsrisiken der jeweiligen Einrichtung zu ermitteln. Geprüft werden unter anderem die Leitungs- und Teamstruktur, die Regeln zum Umgang mit Nähe und Distanz, die interne und externe Kooperationsstruktur, die Transparenz der Beratungs- und Beschwerdewege, die bestehenden Regeln zu Intervention und Partizipation, das sexualpädagogische Konzept, bestehende Mädchen- und Jungenbilder, die Räumlichkeiten sowie die Gefährdung durch die neuen Medien.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während ihrer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Kontakt stehen, sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das alle fünf Jahre zu aktualisieren ist. Außerdem ist einmalig eine Selbstauskunftserklärung abzugeben, in der die Mitarbeitenden versichern, dass in diesem Zusammenhang kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde.
  • Mit einem Verhaltenskodex muss jeder kirchliche Rechtsträger Verhaltensregeln für seine Arbeitsbereiche ausarbeiten. Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sollen angemessen in die Entwicklung des Verhaltenskodex eingebunden werden. Inhalte sind unter anderem die ethische Grundhaltung, die Gestaltung von Nähe und Distanz, der angemessene Körperkontakt, der Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken, die Beachtung der Intimsphäre, die Zulässigkeit von Geschenken, Disziplinarmaßnahmen sowie das Verhalten bei Tagesaktionen, auf Freizeiten und Reisen.
  • Durch die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung bestätigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie den Verhaltenskodex erhalten haben und sich zu seiner Einhaltung verpflichten.
  • Handlungen sexualisierter Gewalt müssen schnell erkannt, weiterer Schaden muss verhindert werden. Das institutionelle Schutzkonzept beschreibt dazu verbindliche niederschwellige interne und externe Beratungs- und Beschwerdewege für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sowie für Eltern und Personensorgeberechtigte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Bei Fortbildungen werden Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige für (sexualisierte) Gewalt in ihrem Arbeitsfeld sensibilisiert, erhalten Basiswissen und Handlungssicherheit. Das institutionelle Schutzkonzept legt für alle Mitarbeitenden verpflichtende Grundschulungen sowie Vertiefungsschulungen nach fünf Jahren fest.
  • Jeder Träger muss Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene durchführen und diese im institutionellen Schutzkonzept erläutern. Die Selbstbestimmung und Autonomie der Betreuten sollen soweit wie möglich gefördert werden. Fachkräfte thematisieren mit den ihnen anvertrauten Menschen Inhalte, die der Prävention dienen.
  • Im Fall eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt beschreibt das institutionelle Schutzkonzept entsprechende Maßnahmen und Hilfen für die nachhaltige Aufarbeitung für Einzelne und Gruppen auf allen Ebenen der Institution.
  • Im Rahmen des Qualitätsmanagements sind die Bausteine des institutionellen Schutzkonzeptes in die Organisation und den Arbeitsablauf des Trägers zu integrieren. Der Bedarf einer Anpassung oder Weiterentwickung ist regelmäßig zu überprüfen. Eine Evaluierung muss spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden.
250 Schutzkonzepte, 40.000 Menschen geschult
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Präventionsarbeit ist mittlerweile fester Bestandteil der täglichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen und Verbänden im Bistum Aachen. Neben der zentralen Koordinationsstelle unterstützen 250 Präventionsfachkräfte bei der Erstellung und nachhaltigen Umsetzung institutioneller Schutzkonzepte. 200 Schulungsreferentinnen und -referenten sind mit der Durchführung der jeweiligen Grund- und Vertiefungsschulungen betraut. Die überwiegende Mehrheit der Träger und Einrichtungen hat den Prozess der Konzepterstellung abgeschlossen.

Derzeit liegen 250 institutionelle Schutzkonzepte vor. Bei vielen davon handelt es sich um gemeinsame Konzepte von Kirchengemeindeverbänden, die jeweils mehrere Kirchengemeinden, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen umfassen. So sind die Kirchengemeinden des Bistums Aachen auf pastoraler Ebene in 71 Gemeinschaften der Gemeinden organisiert. Hier liegen 60 institutionelle Schutzkonzepte vor, elf Konzepte sind in Bearbeitung. Von den 302 Kindertagesstätten im Bistum sind 136 Einrichtungen in vier gemeinnützigen Träger- GmbHs organisiert. Alle vier Kita-Träger haben Schutzkonzepte für ihre Einrichtungen erstellt. Weitere Kitas sind in den Schutzkonzepten der Kirchengemeinden und anderer Träger berücksichtigt. Zehn der zwölf bischöflichen Schulen haben institutionelle Schutzkonzepte erstellt. Zwei Konzepte sind in Bearbeitung, darunter das der St. Angela-Schule, die im August 2018 vom Bistum Aachen übernommen wurde. Da die Realschule und das Gymnasium der St. Angela-Schule bislang Mädchenschulen waren und künftig in gemischten Klassen unterrichten, sind die Konzeptentwürfe an den geänderten Schulbetrieb anzupassen.

Mit der Erstellung der institutionellen Schutzkonzepte geht die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse einher. Von allen rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bischöflichen Schulen liegen erweiterte Führungszeugnisse vor, ebenso von 106 Mitarbeitenden im allgemeinen Bistumsdienst.

 

Bei den Priestern und Diakonen liegt die Quote bei über 98 Prozent. Die noch ausstehenden Führungszeugnisse betreffen vor allem nach Deutschland entsandte Weltpriester, die erst nach einem Jahr ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können. Die entsendenden Heimatbistümer geben stattdessen eine eidesstattliche Erklärung ab, dass keine entsprechenden Verfahren anhängig sind.

Die bisher abgeleisteten Grund- und Vertiefungsschulungen zeigen, dass die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden aller kirchlichen Handlungsfelder präsent ist. Allein beim Personal in der Kinder- und Jugendhilfe haben von 2012 bis Ende 2018 insgesamt rund 40.000 Personen an Grundund 2.000 an Vertiefungsschulungen teilgenommen. Die rund 740 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bischöflichen Schulen haben bereits 2012 ihre Grundschulung und fünf Jahre später ihre Vertiefungsschulungen absolviert. Für neu eingestelltes Lehrpersonal finden zweimal jährlich Schulungstermine statt. 93 Prozent der Priester und Diakone haben Nachweise für absolvierte Grundschulungen vorgelegt. Für weitere Teilnahmen steht die Übermittlung eines Nachweises noch aus. Rund 25 Prozent haben Vertiefungsschulungen absolviert. Im allgemeinen Bistumsdienst sind 128 Personen zu Grundschulungen verpflichtet, 83 Prozent haben Nachweise für die Teilnahme an Grundschulungen erbracht.

Konzepte, Regeln, Nachweise und Verfahrenswege bilden die notwendige Grundlage und Verbindlichkeit einer verlässlichen Struktur, die sexualisierte Gewalt verhindern will. Ebenso wichtig ist, dass die Prävention täglich zum Handeln derjenigen gehört, die Menschen betreuen und begleiten. Mit seinem Programm zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt hat das Bistum Aachen einen Prozess angestoßen, der die beständige Vergegenwärtigung dieser Aufgabe fördert.