Bewertungsgrundlagen

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden in vollem Umfang angewendet.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Sofern Beschaffungswerte, insbesondere für Grundstücke und Gebäude, nicht nachvollzogen werden konnten, wurden gängige Bewertungsverfahren (Vergleichswert- und Sachwertverfahren) angewendet. Eine Ausnahme davon stellen Kirchengebäude dar, weil sie nicht, wie beispielsweise ein Mietshaus, ertragbringend genutzt werden können. In vielen Fällen sind sie als Kulturgut und Denkmal zu erhalten. Den notwendigen Instandhaltungsaufwendungen stehen somit keine Erträge gegenüber. Die Gebäude sind daher nur mit Erinnerungswerten in der Bilanz enthalten.

Die Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und langfristige Ausleihungen) sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Abschreibungen auf Beteiligungen sind erfolgt, soweit sie erforderlich waren, um eingetretene Wertminderungen auszugleichen. Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens wurden vorgenommen, wenn über dem Nominalwert erworbene festverzinsliche Wertpapiere an den Nennwert bei Fälligkeit anzupassen waren. Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte eine Umgliederung von Wertpapieren in Höhe von 257,7 Mio. Euro aus der Position „Sonstige Ausleihungen“ zu den Wertpapieren des Anlagevermögens. Hierdurch wird eine einheitliche Sicht auf die Kapitalanlagen innerhalb des Finanzanlagevermögens gewährleistet. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte entsprechend angepasst.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Für bestehende Ausfallrisiken wurden Wertberichtigungen gebildet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Ausfallrisiken sind zum Bilanzstichtag nicht zu erwarten, sodass keine Wertberichtigungen vorgenommen wurden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde ebenfalls zum Nennwert angesetzt. Die Altersversorgungsrückstellungen sind — bezogen auf den Personenkreis per 31. Dezember 2014 — unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G, eines Rechnungszinsfußes von 4,53 Prozent (Vorjahr: 4,88 Prozent), eines Rententrends (2 Prozent bzw. 1 Prozent für Haushälterinnen) sowie eines Schlussalters von 65 Jahren bzw. 70 Jahren für Priester berechnet worden. Die Berücksichtigung von Beihilfeansprüchen erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit.

„Ein Stück Freundschaft schenken“: So fasste Bischof Mussinghoff das Engagement in der Flüchtlingsarbeit zusammen. In vielen Initiativen wird der Anspruch Wirklichkeit, wie hier in Linnich-Welz.