Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Bischöflicher Stuhl Aachen

Aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls werden neben der Vermögensverwaltung im Wesentlichen besondere Aufgaben finanziert.

Der Bischöfliche Stuhl erzielt Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (2018 rund 19.400 Euro), die städtische Zuschüsse für ein Jugendhaus beinhalten.

Die Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 7 Prozent auf 133.100 Euro. Sie setzen sich zusammen aus den Erträgen aus der Vermietung von Wohnungen und Erbpachten sowie den Erträgen aus Land-, Forstwirtschafts- und Jagdpachten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Schadensersatzleistungen und gingen im Berichtsjahr um rund 79 Prozent auf 1.300 Euro zurück.

Der Aufwandsposten „Zuwendungen und Umlagen an kirchliche Einrichtungen“ umfasst die jährliche Zuweisung für die Bischof-Hemmerle-Professur.

Während des Geschäftsjahres 2018 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt, es fielen daher auch keine Personalaufwendungen an.

Die Abschreibungen betreffen die vermieteten Wohngebäude und das Jugendhaus in Krefeld.

Größte Aufwandsposition sind mit 114.100 Euro die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Sie beinhalten Instandhaltungsaufwendungen sowie Energie- und Bewirtschaftungskosten und lagen 2018 leicht unter Vorjahresniveau (136.600 Euro).

Die Finanzerträge von rund 397.000 Euro stammen aus Ausschüttungen der Beteiligung an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft.

Durch die Finanzerträge konnte das negative Betriebsergebnis auch im Jahr 2018 ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Jahresüberschuss von rund 317.000 Euro. Nach Dotierung der Rücklagen verbleibt ein Bilanzgewinn von rund 800 Euro.