Jahresabschluss Bischöflicher Stuhl Aachen

Der Bischöfliche Stuhl Aachen ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bei der Gründung des Bistums Aachen im Jahr 1930 erhielt der Bischöfliche Stuhl Aachen Vermögenswerte des Erzbischöflichen Stuhls Köln – insbesondere solche, die durch Stiftungen, Erbschaften oder Schenkungen aus dem Gebiet des neuen Bistums der alten Erzdiözese zugeflossen waren. Heute verfügt der Bischöfliche Stuhl über ein sogenanntes Zweckkapital von rund 6,5 Mio. Euro, das im Wesentlichen in Immobilien und Beteiligungen angelegt ist. Neben den laufenden bischöflichen Tätigkeiten sind beim Bischöflichen Stuhl Sonderaufgaben angesiedelt. Zudem sind die laufende Instandhaltung und die Bewirtschaftung der Immobilien zu finanzieren.

Der Haushalt und das Vermögen des Bischöflichen Stuhls sind keine ausschließlich dem Bischof vorbehaltenen Mittel. Vielmehr benötigt der Bischof als Verwalter und Nutznießer für jede Umschichtung der Vermögenswerte die Genehmigung des Vermögensverwaltungsrats und des Domkapitels als Beratungsgremien des Bischofs.

Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgen ebenso wie beim Bistum Aachen nach handelsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls für das Jahr 2018 ebenso wie für den Vorjahresbericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Schulleiter Thomas Kamphausen vom Bischöflichen Albertus-Magnus-Gymnasium in Viersen will die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, selbstbestimmte, verantwortungsvolle Menschen zu werden.